Für die rechtliche Vorsorge im Alter stehen Ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Regelungen, die zu Ihren Lebzeiten von Bedeutung sind. Rechtliche Vorsorgeinstrumente sind insbesondere - die Vorsorgevollmacht
- die Betreuungsverfügung
- die Patientenverfügung
- die digitale Vorsorgevollmacht
- die Sorgerechtsverfügung
- die Bestattungsverfügung.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens (z.B. Bankgeschäfte, Abschluss oder Kündigung eines Miet- oder Heimvertrags sowie Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen) nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Aber was wird, wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind? Wer entscheidet dann für Sie? Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Notwendigkeit von VerfügungenWenn Sie gewährleistet wissen wollen, dass Ihre Angehörigen für Sie rechtlich handeln dürfen, wenn Sie im Ernstfall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, müssen Sie ihnen eine Vollmacht erteilen oder andere Verfügungen treffen. Überblick über die Arten von VerfügungenDie richtigen Vorsorgeinsturmente sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Auf was Sie bei Ihren Verfügungen achten müssenUnabhängig davon, welche Verfügung Sie errichten wollen, müssen Sie auf bestimmte Punkte unbedingt achten.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus einen Vertreter bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu erledigen, wenn Sie dies infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte selbst nicht mehr oder nur noch teilweise können. Umfang der VorsorgeMit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die für den künftigen Fall Ihrer Hilfsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für Sie Entscheidungen treffen. Formelle AnforderungenSie sollten die Vollmacht schriftlich abfassen, da nur eine schriftliche Vollmacht aussage- und beweiskräftig ist. Inhalt der VollmachtMit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, sich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, sofern Sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise Ihre Angelegenheiten regeln können. Vor Vollmachtsmissbrauch schützenEs gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich vor einem Missbrauch der von Ihnen erteilten Vollmacht schützen können. AufbewahrungDer Bevollmächtigte benötigt bei einer schriftlich erteilten Vollmacht das Original der Vollmacht, wenn er für Sie handeln soll. Widerruf und ÄnderungIhre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit widerrufen oder ändern, vorausgesetzt, Sie sind noch voll geschäftsfähig.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit gegenüber dem Betreuungsgericht Wünsche hinsichtlich der Person des Betreuers äußern und Hinweise geben, wie die Betreuung geführt werden soll. Diese Verfügung gibt allerdings dem darin Benannten noch keine unmittelbare Handlungsbefugnisse; diese müssen ihm erst gerichtlich verliehen werden. Umfang der VorsorgeDer Betreuer vertritt den Betreuten im Rahmen seines Aufgabenbereichs gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Auswahl des BetreuersZum Betreuer darf nur eine Person bestellt werden, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Formelle Anforderungen und inhaltliche BesonderheitenDie Betreuungsverfügung müssen Sie schriftlich verfassen. Sie sollten Ihren Namen, Ihren Geburtstag und Ihre aktuelle Adresse angeben. Die Verfügung müssen Sie mit Angabe des Datums unterschreiben. AufbewahrungIhre Betreuungsverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren, Sie können sie aber auch einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung überlassen.
In der Patientenverfügung können Sie sich zu Ihren Wünschen einer medizinischen Versorgung, das heißt einer medizinischen Behandlung bzw. Nichtbehandlung oder einer Behandlungsbegrenzung äußern, für den Fall, dass Ihnen das in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte. Umfang der VorsorgeDie Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Inhaltliche BesonderheitenIhre Patientenverfügung sollte situationsbezogen sein und so konkret wie möglich Ihre individuellen Wertvorstellungen abbilden. Sie ist für Ärzte maßgebend, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde. Verbindlichkeit der VerfügungEs gibt keine hundertprozentige Verbindlichkeit der Patientenverfügung. Die Chance, dass Ihre Verfügung Beachtung findet, können Sie aber damit erhöhen, dass Sie darin für ganz konkrete Behandlungssituationen Ihre Anweisungen treffen. Insoweit ist es sinnvoll, nicht nur allgemeine Formulierungen zu benutzen, sondern für ganz konkrete Situationen die Behandlungswünsche zu äußern. Formelle AnforderungenDie Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. AufbewahrungIhre Patientenverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren oder einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung überlassen. Widerruf und ÄnderungIhre Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen oder einfach vernichten.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, falls sie sterben. Liegt eine Verfügung vor, darf das Gericht nur zum Wohle des Kindes von den Vorgaben des Verstorbenen abweichen. Es ist sicherlich schwer, sich mit dem Gedanken zu befassen, wer sich um die minderjährigen Kinder kümmert, wenn die Eltern versterben. Aber eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Autounfall kann jeden treffen. Wer sorgt sich dann um die Kinder? Was geschieht mit den Kindern, wenn diese plötzlich ohne sorgeberechtigte Eltern dastehen? Wenn Eltern minderjähriger Kinder etwas zustößt, geht das Sorgerecht für die Kinder nicht automatisch auf die Großeltern oder nahe Verwandten über. Und schon gar nicht auf den Taufpaten. Mit einer Sorgerechtsverfügung können sorgeberechtigte Eltern bestimmen, wer an ihrer Stelle die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ausüben soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Elterliche SorgeInhaber der elterlichen SorgeBedeutung der SorgerechtsverfügungBenennungsrecht der Eltern Regelungen in der SorgerechtsverfügungForm der SorgerechtsverfügungAufbewahrung der Sorgerechtsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie zu Lebzeiten Wünsche für Ihre Beerdigung festlegen und damit Ihre Angehörigen, denen die Totenfürsorge obliegt und die im Todesfall mit vielen Formalitäten konfrontiert sind, entlasten. Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Und dann müssen in dieser Ausnahmezeit auch noch viele Formalitäten erledigt und die Bestattung organisiert werden. Schnell kann dann die Organisation der Bestattung in dieser Ausnahmesituation zu einer Überforderung führen, wenn innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen getroffen werden müssen. Und nicht selten sind nur vage Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen bekannt, wie die Bestattung gestaltet werden soll. Eine zu Lebzeiten verfasste Bestattungsverfügung kann die Familie entlasten und ihr helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Darin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Angehörigen Ihre Vorstellungen und Wünsche für Ihre Bestattung mitzuteilen. Gerade in der Zeit, in der die Hinterbliebenen emotional stark belastet und mit Ihren eigenen Gefühlen beschäftigt sind, werden sie froh sein, wenn genau Festlegungen für die Bestattung vorhanden sind. TotenfürsorgeTotenfürsorgeberechtigte und -verpflichteteBestattungskostenÜbernahme der Bestattungskosten durch ErbenÜbernahme der Bestattungskosten durch UnterhaltsverpflichteteBedeutung der BestattungsverfügungRegelungen in der BestattungsverfügungForm der BestattungsverfügungAufbewahrung der Bestattungsverfügung
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