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23.2.2017: Wann kann eine Vollmacht einen Erbschein ersetzen?Ist die alleinige Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt formwirksam nachgewiesen, verliert eine zugleich vorgelegte Vollmacht, die nach dem Tod weitergelten soll (transmortale Vollmacht), ihre Wirksamkeit, so das OLG München in seinem Beschluss vom 4.1.2017. (OLG München, Beschluss v. 4.1.2017, 34 Wx 382/16, 34 Wx383/16, Beck RS 2017, 100033) Der Fall Die Erblasserin starb am 18.3.2016 und bestimmte durch Testament ihren Ehemann zum Alleinerben. Der übertrug, noch vor Eröffnung des Testaments, als Alleinerbe und als Inhaber einer materiellen transmortalen, über den Tod hinaus geltenden Vollmacht seiner verstorbenen Ehefrau, Wohnungseigentum an das Kind der Eheleute. Das Grundbuchamt wies den Antrag auf Eintragung zurück, weil Unklarheit über die Person des Überlassers des Wohnungseigentums bestehe. Die Erbfolge, und damit seine Legitimation als Rechtsnachfolger der Ehefrau, sei wegen der fehlenden Eröffnung des Testaments nicht nachgewiesen. Die Legitimation durch die transmortale Vollmacht sei durch die Alleinerbenstellung erloschen. Auch das Nachreichen der Eröffnungsniederschrift des Testaments genügte dem Grundbuchamt nicht. Die Vorgehensweise des Grundbuchamts wird vor dem OLG angegriffen.Die Entscheidung
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