für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Zuwendung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Die Übertragung erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Wenn Sie eine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, bedarf dies der notariellen Beurkundung. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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