für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Lebzeitige Vermögensübertragung gegen Übernahme einer Pflegeverpflichtung
Der Erwerber verpflichtet sich, den Übergeber lebenslänglich und unentgeltlich bei Krankheit und Gebrechlichkeit zu warten und zu pflegen und alle Arbeiten zu verrichten oder verrichten zu lassen, zu denen er selbst nicht mehr imstande ist. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Bedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Die lebzeitige Übertragung einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
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