für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Zusatzvermerk über die Zustimmung eines Ehegatten zum gemeinschaftlichen Testament
Das ist auch mein letzter Wille. Das eigenhändige Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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