für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt (II)
Jeder von uns kann vom Erbvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Abschluss eines Erbvertrags bedarf der notariellen Beurkundung. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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