für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist die Enterbung gleichzeitig mit der Entziehung des Pflichtteils verbunden?
Nein. Enterbung und Pflichtteilsentziehung sind zwei Paar Stiefel. Der Ausdruck "Enterbung" in einem Testament oder in einem Erbvertrag bedeutet in der Regel nur den Ausschluss von der Erbfolge. Ob darüber hinaus Anhaltspunkte vorliegen, dass der Enterbte mit dem Ausdruck "Enterbung" keinerlei Anteil am Nachlass haben soll, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ermittelt werden.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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