für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was unterscheidet das Vermächtnis von der Auflage?
Das Vermächtnis begründet für den Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm der zugewendete Vermögensvorteil übertragen wird. Dagegen ist die Auflage (§ 1940 BGB) keine Zuwendung und verschafft damit dem Begünstigten keinen Anspruch auf deren Ausführung.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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