für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Muss der Erblasser den Vermächtnisnehmer in seiner letztwilligen Verfügung eindeutig bestimmen?
Nein. Der Erblasser muss die Person des Begünstigten nicht definitiv festlegen. Es reicht aus, dass er den Personenkreis der Vermächtnisnehmer bestimmt, die endgültige Auswahl daraus dann aber einem anderen überlässt. Vgl. § 2151 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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