für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Muss der Erblasser den Gegenstand eines Vermächtnisses genau bestimmen?
Nicht unbedingt. Wenn der Erblasser den Zweck des Vermächtnisses (z. B. ein abgeschlossenes Studium) und den Bedachten festgelegt hat, dann kann er die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen eines Dritten oder des Beschwerten überlassen. Man spricht in diesem Fall von einem "Zweckvermächtnis". Vgl. § 2156 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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