für Ratsuchende
Gibt es auch Ausnahmen von dem Grundsatz, dass nach spätestens 30 Jahren nach dem Erbfall die Anordnung der Nacherbschaft unwirksam ist?
Ja, gesetzlich gibt es zwei Ausnahmen von der Frist (vgl. § 2109 Abs. 1 BGB); Die Anordnung der Nacherbschaft bleibt auch nach Ablauf von 30 Jahren wirksam, wenn
Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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