für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Bestehen für den Erblasser in Bezug auf die Festlegung des Nacherbfalls zeitliche Grenzen?
Ja. Der Erblasser kann nicht für die Ewigkeit über sein Vermögen Verfügungen treffen. Nach § 2109 Abs. 1 wird die Einsetzung eines Nacherben mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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