für Ratsuchende
Welche Folgen hat es, wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung mehrere Personen als Erben einsetzt, ohne eine Teilungsanordnung festzulegen?
In diesem Fall steht den Erben der Nachlass gemeinschaftlich zu, sie bilden eine Erbengemeinschaft.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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