für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung auch anordnen, dass ein Miterbe selbst entscheiden kann, ob er einen Gegenstand des Nachlasses übernehmen will oder nicht?
Ja, das ist möglich. Mit der Geltendmachung dieses Rechts entsteht dann für den begünstigten Miterben der Anspruch auf Übertragung des zugewiesenen Gegenstands im Rahmen der Erbauseinandersetzung.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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