für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wer kann durch eine Auflage beschwert werden?
Beschwert werden kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer. Soweit nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert. Vgl. §§ 2192, 2147 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
04.12.2019 | Regensburg
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter, nicht nur, aber auch am Ende des Lebens
05.12.2019 | Berlin, Theater-Lounge
Erbrecht und Immobilie
10.12.2019 | Arnsberg
Wie vererbe ich richtig? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
// mehr...
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter, nicht nur, aber auch am Ende des Lebens
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Erbrecht und Immobilie
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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