für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Welche Möglichkeiten hat der Erblasser, die Vergütung des Testamentsvollstreckers im Testament oder im Erbvertrag zu bestimmen?
Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Pauschalsumme festlegen oder einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasses. Er kann aber auch dem Testamentsvollstrecker einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass vermachen. Bei einer Dauervollstreckung kann ein bestimmter Prozentsatz aus den Einkünften festgelegt werden. Letztlich sind der Phantasie des Erblassers keine Grenzen gesetzt.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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