für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Muss die im Testament oder im Erbvertrag benannte Person das Amt des Testamentsvollstreckers annehmen?
Nein, und zwar auch dann nicht, wenn auf Ersuchen des Erblassers eine Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt. Das Nachlassgericht kann dem Ernannten auf Antrag eines Erben eine Frist zur Erklärung der Annahme bestimmen. Ist diese Frist abgelaufen, gilt das Amt als abgelehnt. Vgl. § 2202 Abs. 3 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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