für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Können die Miterben vereinbaren, dass die Aufhebung der Erbengemeinschaft für immer oder auf Zeit ausschließen?
Ja, das ist möglich, wenn alle Miterben einverstanden sind. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung der Miterben. Vgl. §§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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