für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inwieweit hat ein Miterbe ein Recht darauf, dass vor der Teilung des Nachlasses die Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden?
§ 2046 Abs. 1 BGB verschafft jedem Miterben den Anspruch, dass Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung des Nachlasses zu berichtigen sind.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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