für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Inwieweit steht einem Miterben ein Benutzungsrecht an den Nachlassgegenständen zu?
Gesetzlich steht jedem Miterben das Recht zu, die Nachlassgegenstände zu benutzen. Beschränkt ist dieses Nutzungsrecht allerdings dadurch, dass das Nutzungsrecht der anderen Miterben nicht beeinträchtigt werden darf. Vgl. §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB. So kann beispielsweise ein Miterbe gegen den Willen der anderen nicht unentgeltlich die hinterlassene Wohnung benutzen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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