für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
In welchem Umfang kann ein Miterbe aus dem Nachlass erzielte Einnahmen (z. B. Mieten, Zinsen) verlangen?
Die aus dem Nachlass erzielten Einnahmen stehen den Miterben im Verhältnis ihrer Erbteile zu. Vgl. §§ 2038 Abs. 2, 743 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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