für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Besonderheit hinsichtlich der Steuerklasse gilt beim sogenannten Berliner Testament?
Für das gemeinschaftliche Testament regelt § 15 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz eine Besonderheit. Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig zum Erben ein, gleichzeitig bestimmen sie auch ihren gemeinsamen Erben. Der gemeinsame Erbe erbt dann das gesamte Vermögen der Eheleute als Erbe der zuletzt Verstorbenen. Für die Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen wäre dann also die Steuerklasse maßgebend, in die der Erbe aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses zu dem zuletzt verstorbenen Ehegatten fällt. Dieses Ergebnis ist aber für die Fälle unbillig, in denen das Vermögen von dem zuerst verstorbenen Ehegatten stammt und der Erbe aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses zu diesem Ehegatten in eine günstigere Steuerklasse fällt. Daher sieht das Erbschaftsteuergesetz vor, dass die Besteuerung auf Antrag des Erben insoweit nach der günstigeren Steuerklasse durchzuführen ist.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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