für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was versteht man unter Erblasserschulden, für die der Erbe haftet?
Erblasserschulden sind die vom Verstorbenen herrührenden vertraglichen und gesetzlichen Schulden, es sei denn, dass sie mit dem Tod des Erblassers erloschen sind. Vgl. § 1967 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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