für Ratsuchende
Was ist unter der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu verstehen?
Erben bedeutet nicht nur, dass Vermögen auf den oder die Erben übergeht, sondern auch die Übernahme von Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass der oder die Erben für Verpflichtungen, die der Verstorbene eingegangen aber nicht mehr erfüllt hat, einzustehen haben. Daneben haftet der Erbe aber auch für die durch den Erbfall entstehenden Nachlassverbindlichkeiten. Vgl. § 1967 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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