für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wie bekommt man einen Erbschein?
Der Erbschein muss vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Gab es keinen Wohnsitz, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Aufenthalt hatte.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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