für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Wirkung hat die Ausschlagung der Erbschaft?
Der Anfall der Erbschaft an den Ausschlagenden gilt als nicht erfolgt, wenn die Ausschlagung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Erbschaft fällt dann dem dann an die Reihe kommenden Erben zu. Vgl. §§ 1953 Abs. 1, 2 BGB. Mit der Ausschlagung der Erbschaft verliert der Ausschlagende in der Regel auch seinen Anspruch auf den Pflichtteil; vgl. § 2303 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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