für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche Besonderheiten gelten hinsichtlich der Ausschlagungsfrist, wenn der Erbe durch Testament oder Erbvertrag berufen wurde?
Auch in diesem Fall gilt die sechswöchige Ausschlagungsfrist. Allerdings beginnt die Frist erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Erbe durch das Nachlassgericht amtlich über die letztwillige Verfügung des Erblassers informiert worden ist. Vgl. § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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