für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann kann der Erbe die angefallene Erbschaft nicht mehr ausschlagen?
Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die sechswöchige Ausschlagungsfrist verstrichen ist. Vgl. § 1943 BGB. Damit bleibt der vorläufige Erbe endgültig Erbe des Nachlasses.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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