für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann sich die Ausschlagung auch nur für einen bestimmten Teil der Erbschaft beschränken?
Nein. Die Ausschlagung kann sich nur auf die gesamte Erbschaft, nicht dagegen auf Bruchteile der Erbschaft oder des Erbteils erstrecken. Vgl. § 1950 BGB. Die Teilausschlagung der Erbschaft ist unwirksam mit der Folge, dass mit dem Ablauf der Ausschlagungsfrist die ganze Erbschaft als angenommen gilt.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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