für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann fällt die Erbschaft an den oder die Erben?
Die Erbschaft fällt an die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalls (Tod des Verstorbenen) kraft Gesetzes an. Vgl. § 1942 BGB. Der Erbe braucht also überhaupt nichts zu tun; er braucht vom Anfall der Erbschaft überhaupt nichts zu wissen. Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben über.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...