für Ratsuchende
Kann die Annahme der Erbschaft widerrufen werden?
Wenn sie einem anderen gegenüber abgegeben (z. B. Nachlassgericht, Miterben oder Nachlassgläubiger) worden und in diesem zugegangen ist, kann die Erklärung nicht mehr widerrufen werden. Vgl. § 130 Abs. 1, 3 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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