für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann die Annahme der Erbschaft unter einer Bedingung erfolgen, zum Beispiel unter der Bedingung, "dass der Nachlass nicht überschuldet ist"?
Nein; die Annahme ist bedingungsfeindlich. Vgl. § 1947 BGB. Die unter einer Bedingung erfolgte Annahme der Erbschaft ist unwirksam.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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