für Ratsuchende
Wann liegt ein Erklärungsirrtum vor, der zur Anfechtung der letztwilligen Verfügung berechtigt?
Ein Erklärungsirrtum liegt dann vor, wenn der Erblasser eine Erklärung abgibt, die nicht seinem Willen entspricht. Das ist insbesondere der Fall, wenn er sich verschreibt oder verspricht.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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