für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann beginnt die Anfechtungsfrist zu laufen?
Die Frist beginnt nach dem Tod des Erblassers von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund erfahren hat. Vgl. § 2082 Abs. 2 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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