für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann die Annahme der Erbschaft deshalb angefochten werden, weil bei der Ausschlagung davon ausgegangen wurde, dass der Nachlass überschuldet sei, nunmehr sich jedoch herausstellt, dass genügend Vermögen vorhanden ist?
Ja, hier handelt es sich um einen Eigenschaftsirrtum, also um eine Fehlvorstellung bei der Annahme über eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Die Ausschlagung der Erbschaft kann angefochten werden.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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