für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Welche gesetzliche Vermutung besteht, wenn der Verstorbene im Testament oder im Erbvertrag einer Person den Pflichtteil zugewendet hat?
In diesem Fall ist im Zweifel anzunehmen, dass der Erblasser die betreffende Person nicht als Erbe hat einsetzen wollen. Vgl. § 2304 BGB. Erbeinsetzung kann nur dann angenommen werden, wenn der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten unmittelbar Rechte am Nachlass und Mitsprache bei dessen Verwaltung und Verteilung einräumen wollte.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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