für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist der Pflichtteilsanspruch übertragbar?
Ja, der Pflichtteilsanspruch kann als Forderung auf einen anderen übertragen werden. Vgl. §§ 2317 Abs. 2, 398 ff. BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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