für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Was ist unter dem sogenannten "Voraus" zu verstehen?
Dem überlebenden Ehegatten steht neben seinem gesetzlichen Erbteil der sogenannte "Voraus" zu. Dieser umfasst die Haushaltsgegenstände (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel) und die Hochzeitsgeschenke. Neben der Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. Geschwister des Verstorbenen) und neben Großeltern stehen sie dem überlebenden Ehegatten allein zu. Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, kann der überlebende Ehegatte die Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke nur für sich allein verlangen, soweit er diese "zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt" (§ 1932 Abs. 1 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...