für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann entfällt der "Voraus" für den überlebenden Ehegatten?
Der überlebende Ehegatte hat nur dann Anspruch auf den "Voraus", wenn er gesetzlicher Erbe ist. Der "Voraus" entfällt also, wenn der Ehegatte durch Testament oder durch Erbvertrag zum Erben eingesetzt worden ist. Gleiches gilt, wenn der Ehegatte die Erbschaft ausschlägt.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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