für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welchen gesetzlichen Anteil am Nachlass erhält der überlebende Ehegatte neben den Kindern des Verstorbenen, wenn er mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat?
Neben Verwandten der ersten Ordnung (also neben Kindern bzw. Enkeln oder Urenkeln) erhält der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Daneben erhält er zusätzlich ein Viertel des Nachlasses als pauschale Abgeltung des Ausgleichs des Zugewinns (§ 1371 Abs. 1 BGB), insgesamt also die Hälfte des Nachlasses. Der restliche Nachlass verteilt sich auf die Kinder.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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