für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Wann sind die Großeltern des Verstorbenen zur gesetzlichen Erbfolge berufen?
Wenn keine Erben der ersten (Kinder, Enkel, Urenkel des Verstorbenen) und der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister des Verstorbenen) vorhanden sind (§§ 1926, 1930 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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