für Ratsuchende
Wann sind die Eltern des Erblassers gesetzliche Erben?
Die Eltern des Erblassers sind dann gesetzliche Erben, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind (§ 1930 BGB). Sie können also nur zum Zug kommen, wenn keine Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel, Urenkel) vorhanden sind oder die vorhandenen Erben der ersten Ordnung wegen Ausschlagung, Erbunwürdigkeit oder Erbverzicht weggefallen sind.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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