für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Nach welchen Grundsätzen richtet sich das gesetzliche Erbrecht der Verwandten?
Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich in erster Linie nach den verschiedenen Erbordnungen. Innerhalb der jeweiligen Erbordnung erben zunächst die am nächsten mit dem Verstorbenen verwandten Überlebenden (z. B. Kinder vor Enkeln, Eltern vor Geschwistern in der zweiten Ordnung). Und Erben einer früheren Ordnung schließen alle Erben späterer Ordnungen aus (§ 1930 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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