für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Können auch die Enkel des Verstorbenen gesetzliche Erben sein, wenn deren Eltern noch leben?
Nein. Ein zur Zeit des Erbfalls lebendes Kind des Verstorbenen schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Nur wenn ein Kind des Verstorbenen nicht mehr lebt, können dessen Abkömmlinge, also die Enkel des Erblassers, gesetzliche Erben sein (§ 1924 Abs. 3 BGB).Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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