für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Mit wem kann man einen Erbvertrag abschließen?
Einen Erbvertrag kann man mit jeder beliebigen Person abschließen. Es ist also nicht so wie beim gemeinschaftlichen Testament, dass die Beteiligten verheiratet sein müssen. Auch ist es nicht erforderlich, dass die Vertragspartner miteinander verwandt sind.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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Infobroschüren
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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