für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Welche vertragsmäßigen Verfügungen sind möglich?
Als vertragsmäßige Verfügungen kommen nur die Anordnung einer Erbeinsetzung, eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Betracht. Andere vertragsmäßige Verfügungen als diese sind nicht zulässig. Vgl. § 2278 Abs. 2 BGB.
Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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