für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Ist es auch möglich, in einem Erbvertrag nur einseitige erbrechtliche Verfügungen zu treffen?
Nein. Ein Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten, weil nur eine vertragsmäßige Verfügung der Besonderheit des Erbvertrags entspricht, dass der Erblasser bindend eine erbrechtliche Anordnung trifft. Erfolgt keine vertragsmäßige Anordnung, liegt kein Erbvertrag vor.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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