für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Unter welchen Voraussetzungen kann der Erblasser im Zusammenhang mit der "Aufhebung einer Gegenverpflichtung" vom Erbvertrag zurücktreten?
Zunächst muss eine Verpflichtung des Vertragspartners zu wiederkehrenden Leistungen bestehen, die fortlaufend bis zum Tod des Erblassers zu erbringen sind. Und diese Verpflichtung des Bedachten muss zu Lebzeiten des Erblassers weggefallen sein; als Gründe kommen unter anderem eine Kündigung aus wichtigem Grund oder ein Rücktritt in Betracht. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann der Erblasser vom Erbvertrag bzw. von vertragsmäßigen Verfügungen im Erbvertrag zurücktreten. Vgl. § 2295 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
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