für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Besteht auch dann ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn sich der Vertragspartner weigert, eine ihm nach dem Erbvertrag obliegende Unterhalts- oder Pflegeleistung zu erbringen?
Nein, Vertragsverletzungen wie Nicht- oder Schlechterfüllung von Verpflichtungen, berechtigen den Erblasser nicht zum Rücktritt vom Erbvertrag nach § 2295 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
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