für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Kann der Erblasser den Rücktritt vom Erbvertrag auch durch einen Vertreter erklären lassen?
Nein. Die Rücktrittserklärung ist dem Erblasser persönlich vorbehalten. Vertretung ist ausgeschlossen. Vgl. § 2296 Abs. 1 Satz 1 BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht für Ratsuchende
11.12.2019 | Paderborn
Wie vererbe ich richtig? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
17.12.2019 | Euskirchen
Brauche ich ein Testament? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
19.12.2019 | Borken
Wie vererbe ich richtig? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
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Wie vererbe ich richtig? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
17.12.2019 | Euskirchen
Brauche ich ein Testament? - Was geschieht, wenn ich nichts tue?
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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